Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in ForchheimEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Last müssen Sie nicht allein tragen.

Ein Anspruch auf dem Papier ist die eine Sache. Dass er im Alltag wirklich Halt gibt, ist etwas ganz anderes.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Verlässliche Unterstützung im Alltag Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich der Alltag längst nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gelingt, verlangt innerlich jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles davon bleibt am Ende bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die dem Alltag wieder mehr Stabilität geben können.

Und dennoch bleibt diese Unterstützung für viele ungenutzt, während der Alltag sich weiterhin schwer anfühlt.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört nicht mehr Ihnen

Zwischen Terminen und Organisation verschwindet der eigene Raum.
Für sich selbst bleibt kaum noch etwas übrig.

Unterstützung wäre da, greift aber nicht

Und so bleibt der Alltag, wie er ist.

Von hier aus wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Unkompliziert. Ohne Formularflut.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag gibt Ihnen wieder Raum zum Durchatmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine und Absprachen nehmen ihren Druck
  • Der Haushalt läuft weiter ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Vielen Familien in Forchheim ist gar nicht bewusst, dass ihnen dieser Betrag monatlich zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € pro Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein jährlicher Betrag zur Verfügung, der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam abdeckt.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder eigenen Terminen, während einer Auszeit oder im Urlaub
    und für zusätzliche Entlastung im laufenden Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — abgestimmt auf Ihre persönliche Lage.
Gibt spürbaren Halt — wird aber oft nicht vollständig genutzt.

Irgendwie schaffen Sie das alles.
Doch was kostet Sie das auf Dauer?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
verlässlich organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles an Ihnen allein hängen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag zurückbleiben.
Damit Sie nicht länger allein damit stehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege im Alltag —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Sie tragen die Verantwortung nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation drumherum —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Formulare, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am angenehmsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen in Frage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Die Organisation läuft bei uns im Hintergrund

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles geordnet abläuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich wirkt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause, auch in Forchheim.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Sie die Entlastung im Alltag wirklich spüren.

Oft beginnt die Unterstützung früher, als man denkt.

Weil Halt im Alltag kein Zufall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige führen dazu, dass es sich für Sie tatsächlich leichter anfühlt.
Darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich trägt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es im Alltag klar merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was allein an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
auf Pflegegrad, Alltag und familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Begonnen in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dort, wo Unterstützung gebraucht wird, auch im Landkreis Forchheim.

Strukturen, die im Alltag Stütze geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir bereits seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich dadurch nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen und die Unterstützung geregelt hat, wurde mir bewusst, welcher Anspruch uns wirklich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuungsperson von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich vieles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Familien in Forchheim müssen in aller Regel keine eigenen Mittel aufbringen.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von derzeit 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen kann

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Wege der Kombination sind vielen Angehörigen kaum bekannt, sodass bestehende Ansprüche häufig ungenutzt bleiben.
Wir sehen uns Ihre persönliche Lage genau an, zeigen die passenden Möglichkeiten auf und kümmern uns um die gesamte Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart, in Vorleistung zu gehen, sich durch Papierkram zu arbeiten oder finanzielle Belastungen zu tragen.

Welcher Pflegegrad berechtigt zur Beantragung einer Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer betrachtet heißt das:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von monatlich 131 €, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag umwandeln.
Vielen Familien im Landkreis Forchheim ist nicht klar, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sich diese sinnvoll ausschöpfen lassen.
Diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen zu Hause wirkt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag deutlich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die tägliche Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Aufgaben
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und dem Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach individuellem Bedarf sind ebenso Alltagsbegleitung und Betreuung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Zusammenleben mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Wir richten uns nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Lebenssituation und Alltag.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – genau dort setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits von selbst zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem sind oft Absprachen mit der Pflegekasse notwendig, Formulare auszufüllen oder einzelne Punkte zu klären – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Arbeit erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Sie müssen sich also nicht mit Formularen herumschlagen, niemandem nachtelefonieren oder sich fragen, was als Nächstes zu tun ist.
Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Forchheim ankommt.

In welcher Zeit lässt sich eine Haushaltshilfe einrichten?

Meist ist das innerhalb weniger Tage möglich.
Sobald wir Ihre Situation verstanden haben, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht alles schneller, als man zunächst erwartet.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe entstehen bei uns nicht.
Sie erhalten Unterstützung, die im Alltag tatsächlich spürbar ist.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Forchheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Formulare. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Forchheim – Ihr Anbieter vor Ort

Forchheim gehört zum Landkreis Forchheim in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Forchheim aktiv und begleitet Familien in Forchheim mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Forchheim entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Forchheim richten wir die Begleitung im Alltag ganz nach den Gegebenheiten Ihrer Familie aus – sei es direkt zu Hause, in der Kita oder im schulischen Umfeld, je nachdem, welche Leistung greift. Dabei setzen wir auf eine feste Bezugsperson, damit Vertrauen entstehen kann und der Ablauf verlässlich bleibt. Alle Schritte stimmen wir eng mit Ihnen als Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zu Ihrem Alltag passt.

Wenn Sie in Forchheim oder im Landkreis Forchheim den Einstieg suchen, beginnt alles mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin hören wir uns Ihre Situation genau an und besprechen, welche Unterstützung sinnvoll ist. Den Antrag bei der Pflegekasse und die gesamte Organisation übernehmen wir anschließend für Sie, damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Forchheim

Die Haushaltshilfe in Forchheim läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Forchheim, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Forchheim

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Forchheim?

In Forchheim läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Forchheim verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Forchheim kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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