Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleinere Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die Person, die sonst pflegt, ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt liegen.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Lage in Filderstadt Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.