Mehr Alltagsunterstützung ermöglicht der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) – er ist für die regelmäßige Hilfe im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufsunterstützung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Leinfelden-Echterdingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.