Für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht.
Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst einmal ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Heidenheim an der Brenz sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.