Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Alltagsunterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Hildburghausen sinnvoll ist – und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.