Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst eine Pause zu bekommen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bad Tennstedt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.