Zwei Leistungen, zwei Zwecke – aber beide sinnvoll kombinierbar. Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzierst du etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell stehen 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € jährlich, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären dir verständlich, was für eure Situation in Rottenburg am Neckar am meisten Sinn ergibt – damit die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.