Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden im Alltag aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Vohenstrauß sinnvoll ist – und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.