Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in VohenstraußEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Last müssen Sie nicht allein tragen.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Zu merken, dass der Alltag wirklich ruhiger wird, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Vohenstrauß an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns darum, dass die Entlastung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar hilft Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich das schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft alles, doch innerlich zehrt es täglich an Ihren Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag deutlich ruhiger werden lassen können.

Dabei nutzen viele Familien in Vohenstrauß genau diese Hilfen nicht und drehen sich weiter im selben Kreislauf.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Zeit übrig.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und so bleibt am Ende alles beim Alten.

Ab hier atmen Sie auf.
Wir übernehmen die Aufgaben.
Sie gewinnen wieder Raum.

Rasch. Einfach. Ohne Formularflut.Rasch.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Wieder Luft zum Durchatmen im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar
  • Termine und Planung nehmen den Druck heraus
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote.

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele lassen diese Leistungen ungenutzt liegen — dabei stehen sie ihnen monatlich zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Einsetzbar, wie es gerade passt:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, für Urlaub oder eine Pause
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer Lage.
Bringt echte Erleichterung — bleibt aber oft ungenutzt.

Sie bewältigen das alles irgendwie.
Doch auf wessen Kosten geht das?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr alles lastet allein auf Ihnen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag hängen bleibt.
Damit es nicht mehr Ihre alleinige Aufgabe ist.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft raubt.

Sie tragen nicht mehr die ganze Verantwortung allein.

Hilfe im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich merkbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie einmal nicht können.

Diese Leistungen der Pflegekasse gibt es im Überblick:

Mit Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag deutlich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – ohne Formulare, ohne Vorschuss, ohne Mehraufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es Ihnen am liebsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, melden wir uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ganz gleich, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Bedingungen kämpfen.
Das erledigen wir.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Wir übernehmen die Abwicklung im Hintergrund

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Hilfe, die tatsächlich im Alltag ankommt

Eine passende, eingearbeitete Haushaltshilfe kommt zu Ihnen.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag merklich ruhiger wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein darf.

Angebote im Alltag gibt es reichlich.
Doch nur wenige sorgen dafür, dass es sich für Sie wirklich leichter anfühlt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht bloß organisiert. Nicht bloß geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich spüren:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Vohenstrauß auch wirklich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Der Anfang war in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern tätig, auch im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte doch etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuungskraft von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse einspringt?

Morgens der Haushalt, mittags der Einkauf, abends noch Zeit für die Familie finden – für viele in Vohenstrauß klingt das nach einem Balanceakt.
Mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen. Eigene Kosten entstehen dabei in aller Regel nicht.

Möglich wird das zum Beispiel durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen

Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Diese Möglichkeiten kennen die wenigsten Familien. Deshalb bleibt oft Geld liegen, das eigentlich zusteht.
Wir schauen uns Ihre Situation an, finden die passende Lösung und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Sie zahlen nichts vor, füllen kein Formular aus und tragen kein finanzielles Risiko.

Ab welchem Pflegegrad steht mir Haushaltshilfe zu?

Schon Pflegegrad 1 reicht aus, um Unterstützung im Alltag zu bekommen.
Konkret heißt das:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag einsetzen.
Viele Familien im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wissen gar nicht, was ihnen zusteht und wie sich diese Leistungen sinnvoll kombinieren lassen.
Genau das prüfen wir für Sie – damit die Hilfe dort ankommt, wo sie im Alltag gebraucht wird.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe konkret?

Stellen Sie sich einen Montagmorgen vor: Wäscheberge, ein leerer Kühlschrank, ein Arzttermin um elf – genau hier setzt Unterstützung an.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche waschen, den Haushalt am Laufen halten
- Einkäufe und Besorgungen erledigen
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen Alltagsterminen
- Halt geben bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Bedarf kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung dazu – bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht. Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lage.

Meist sind es die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Energie kosten. Genau dort wollen wir entlasten.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Weg gehen wir für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare und Nachfragen – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Arbeit übernehmen wir im Hintergrund.
Für Sie heißt das: kein Papierkrieg, kein Nachtelefonieren, keine offenen Fragen.
Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Hilfe bei Ihnen in Vohenstrauß tatsächlich ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe da ist?

Oft geht es schneller, als man zunächst denkt – meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir Ihre Situation kennen, organisieren wir passende Unterstützung, abgestimmt auf Ihren Alltag und Pflegegrad.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe kennen wir bei uns nicht.
Stattdessen bekommen Sie zügig eine Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Wo liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden im Alltag aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Vohenstrauß sinnvoll ist – und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch.
Doch allein verändert dieser Anspruch Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Formulare. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Vohenstrauß – Ihr Anbieter vor Ort

Vohenstrauß gehört zum Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Neustadt an der Waldnaab aktiv und begleitet Familien in Vohenstrauß mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Vohenstrauß entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Morgens in der Kita, mittags zuhause, nachmittags beim Arzttermin – der Alltag von Familien in Vohenstrauß spielt sich an ganz unterschiedlichen Orten ab. Je nach Bedarf begleiten wir genau dort, wo Unterstützung gebraucht wird: zuhause im Haushalt, unterwegs bei Terminen oder in Absprache mit Schule und Kita. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit im Alltag. Alles wird eng mit der Familie abgestimmt, damit die Hilfe wirklich passt.

Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch – ganz unverbindlich, ganz in Ruhe. Familien aus Vohenstrauß schildern uns einfach ihre Situation, den Rest übernehmen wir. Wir kümmern uns um den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Unterstützung. So bleibt für die Familie mehr Zeit für das, was wirklich zählt.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Vohenstrauß

Die Haushaltshilfe in Vohenstrauß läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Neustadt an der Waldnaab, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Vohenstrauß

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Vohenstrauß?

In Vohenstrauß läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Vohenstrauß verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Vohenstrauß kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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