Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in BonnEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad gehen Sie den nächsten Schritt nicht allein.

Einen Anspruch zu haben ist der erste Schritt. Ihn tatsächlich zu spüren, ist ein ganz anderer.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir bringen Unterstützung dorthin, wo sie im Alltag ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, spürbar von Anfang an Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch der Weg durch den Tag wird zunehmend schwerer.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen scheint alles seinen Gang zu gehen, innerlich zehrt es an den Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Weg durch den Alltag deutlich ebnen können.

Und dennoch bleiben viele auf diesem beschwerlichen Weg stehen, statt die Unterstützung anzunehmen, die längst bereitsteht.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus dem Blick

Jede Minute dreht sich ums Organisieren.
Für einen selbst bleibt am Ende kaum noch Raum.

Der Weg zur Hilfe wäre frei, nur betreten wird er selten

So bleibt am Ende alles beim Alten.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne Formularschlacht.Zügig.
Klar.
Ohne Formularschlacht.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft zum Atmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft still im Hintergrund
  • Termine drücken nicht mehr so schwer
  • Der Haushalt findet seinen Weg ganz ohne Ihr Zutun
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Er öffnet den Weg zu Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weiteren anerkannten Entlastungsangeboten.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein Umweg für Sie.

Viele lassen diesen Betrag Monat für Monat ungenutzt liegen, obwohl der Weg dazu offensteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege offen.
  • Es lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, in Urlaubszeiten oder kurzen Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung, wenn der Alltag es verlangt.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zu dem Weg, den Sie gerade gehen.
Bringt spürbare Entlastung, bleibt aber häufig ungenutzt liegen.

Sie meistern all das.
Aber welchen Preis zahlen Sie dafür?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgewickelt.

Der Weg muss nicht länger allein durch Sie führen.

Wir übernehmen die Schritte, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Sie nicht länger allein damit dastehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, kurze Wege —
wir gehen sie, damit Ihre Kraft an anderer Stelle bleibt.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und spürbar auf Ihrem Weg.

Termine verlieren ihre bedrückende Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten Ihre Schritte und nehmen Last von Ihnen.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Weg der Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Weg durch den Alltag erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Von der ersten Anfrage bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Der Weg zu uns ist kurz – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Und schreiben Sie uns, kommt die Antwort zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob ein Pflegegrad bereits vorliegt oder noch aussteht,
wir schauen auf Ihre Situation in Bonn und finden heraus, welche Leistungen möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge oder Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg gehen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir übernehmen die Wege im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe findet den Weg zu Ihnen nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag spürbar leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufallsweg sein sollte.

Unterstützung im Alltag gibt es reichlich.
Aber nur wenige Anbieter sorgen dafür, dass sie wirklich bei Ihnen ankommt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag spürbar wird

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es tatsächlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen ihren Weg in Ihren Alltag finden.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird passgenau abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf gibt den Weg vor.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit den Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Schritte, die zählen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute vielseitig unterwegs

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs, auch in der Stadt Bonn.

Wir kommen dorthin, wo Sie sind –
zu Ihnen nach Hause, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt etwas dazwischen, finden wir einen Weg,
damit es so verlässlich weitergeht, wie es im Alltag eben möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht wie bisher.

Erst als Wolkenfreie Zeit den Weg für uns geebnet und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich finde endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Sobald die Pflegekasse einspringt, bleibt für Familien in Bonn meist kein Eigenanteil übrig.

Wurde ein Pflegegrad (1–5) festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote. Möglich wird das zum Beispiel durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

Diese Möglichkeiten sind längst nicht allen bekannt, weshalb viele Ansprüche ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Umsetzung. So entsteht für Sie: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Sorge.

Ab welchem Pflegegrad steht mir Haushaltshilfe zu?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.

Genauer betrachtet heißt das:
- Ab Pflegegrad 1 greift der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich hinzu
- Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, sind bis zu 3.539 € im Jahr möglich

Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung einsetzen.

Vielen Familien in der Stadt Bonn ist gar nicht klar, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese optimal für sich nutzen können. Genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie – damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Was genau macht eine Haushaltshilfe im Alltag?

Im Kern übernimmt sie alles, was den Alltag Ihrer Familie spürbar leichter macht.

Dazu zählen unter anderem:
- Putzen, Wäsche und die alltägliche Haushaltsführung
- Einkäufe, Besorgungen und kleinere organisatorische Aufgaben
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und einem geregelten Tagesablauf
- Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Hilfe richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Tagesablauf und Lebenslage.

Häufig sind es gerade die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Energie kosten – und dort setzen wir gezielt an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab.

Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen schon automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie. Das bedeutet: kein Formular-Stress, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit, was als Nächstes ansteht. Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Bonn ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Sobald wir Ihre Situation kennen, organisieren wir passende Hilfe – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad. Oft geht das schneller, als viele Familien erwarten.

Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe gibt es bei uns nicht. Stattdessen bekommen Sie Unterstützung, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, laufende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bonn sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet den Weg zu Ansprüchen.
Doch der Anspruch allein bewegt Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung Sie wirklich erreicht.

Genau diesen Weg gehen wir für Sie.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Bonn – Ihr Anbieter vor Ort

Bonn liegt in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Bonn mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

In Bonn entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wenn der Alltag zu Hause in Bonn eng wird, richtet sich die Unterstützung nach dem, was gerade gebraucht wird – ob direkt zu Hause, in Abstimmung mit Kita oder Schule oder rund um Termine im Alltag. Eine feste Bezugsperson begleitet die Familie, sodass Kind und Eltern sich auf ein vertrautes Gesicht verlassen können. Alle Abläufe werden eng mit der Familie abgestimmt, damit die Hilfe wirklich zum Alltag passt und nicht zusätzlichen Organisationsaufwand schafft.

Der Einstieg für Familien in Bonn beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin schauen wir gemeinsam auf die aktuelle Situation und klären, welche Unterstützung sinnvoll ist. Anschließend übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit die Familie sich auf das Wesentliche konzentrieren kann.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Bonn

Die Haushaltshilfe in Bonn läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien in Nordrhein-Westfalen, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Bonn

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Bonn?

In Bonn läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Bonn verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Bonn kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

Barrierefreiheit
Schriftgröße