Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause.
Hierfür sind bis zu 1.612 € jährlich vorgesehen. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation in Crailsheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich spürbar wird.