Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Wahlstedt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.