Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können Sie etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht verfügbar ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eigene Erholungszeit.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll kombiniert werden, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen gerne verständlich, was für Ihre Situation in Kronach passt, und stellen sicher, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.