Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einer Erholungspause.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Bleibt die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie im Landkreis Helmstedt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.