Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Hilfe im Alltag gedacht.
Damit lässt sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Ulm passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.