Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person einmal nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Wiesbaden sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.