Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die fortlaufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufsunterstützung, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander verknüpft werden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was in Ihrer Lage in Schwäbisch Gmünd sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.