Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lassen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Gießen sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.