Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Erholungspause. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber selten vollständig ausgenutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Fürth sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.