Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen dann, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Lüdenscheid sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.