Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in PulheimEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad heißt es: Diesen Weg müssen Sie nicht allein gehen.

Einen Anspruch zu haben ist der erste Schritt. Zu merken, dass er wirklich trägt, ist der zweite.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir ebnen den Weg, damit Unterstützung wirklich bei Ihnen landet.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, Schritt für Schritt spürbar Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Es geht irgendwie weiter.
Aber der Weg wird von Tag zu Tag schwerer.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft alles rund. Innen zehrt jeder Schritt an Ihren Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon tragen Sie ganz allein.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Alltag in Pulheim ein gutes Stück leichter machen können.

Trotzdem gehen viele Familien in Pulheim diesen Weg nie zu Ende, weil sie diese Unterstützung nie abrufen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus dem Blick

Jeder Schritt dreht sich um Organisation.
Für den eigenen Weg bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, nur betreten Sie diesen Weg nicht

Und so bleibt der Alltag stehen, wo er immer stand.

Ab hier führt der Weg leichter weiter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie können wieder aufatmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft nebenbei
  • Termine verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt geht seinen Weg ohne dass Sie ihn ständig lenken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Nutzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote.

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse — kein Vorschuss, kein Extraweg für Sie.

Viele Familien in Pulheim lassen diesen Anspruch liegen — Monat für Monat.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar, wie es zu Ihrem Weg passt:
    bei Krankheit oder Terminen, bei Urlaub oder kurzen Pausen
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer Situation.
Bringt echte Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt.

Sie meistern jeden Schritt.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Hier beginnt der Weg zu echter Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse.

Nicht mehr jeder Schritt lastet auf Ihnen.

Wir gehen die Wege, die im Alltag sonst offen bleiben.
Damit Sie sie nicht länger allein gehen müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Fahrten —
wir nehmen Ihnen die Etappen ab, die Kraft kosten.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung auf Ihrem Weg —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine werden zu leichten Schritten.

Arztbesuche, Therapie, Organisation —
wir begleiten Sie und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Weg weitergeht, auch wenn Sie einmal aussetzen müssen.

Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick:

Mit Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Weg durch den Alltag erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Vom ersten Kontakt bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es Ihnen am leichtesten fällt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder nicht,
wir schauen auf Ihre Situation und klären den nächsten Schritt.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge kämpfen.
Diesen Weg gehen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir übernehmen die Wege im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir kümmern uns darum, dass jeder Schritt sitzt.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Pulheim.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es reichlich.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass Sie den Unterschied wirklich spüren.
Genau dort liegt der Unterschied.

Entlastung, die Ihren Alltag wirklich erreicht

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es spüren:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was auf Ihrem Weg liegen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen diese Wege offen:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen auch tatsächlich bei Ihnen ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird auf Sie zugeschnitten:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Lage.

Ihr Bedarf gibt den Weg vor.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit den Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Wege genau –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit unterwegs

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause in Pulheim –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag stützen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt doch etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass der Weg weitergeht – so verlässlich, wie es eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich rein gar nichts.
Ich bin einfach weiter funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, welchen Weg wir bisher verpasst hatten, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Eine Familie in Pulheim muss dafür in aller Regel nichts aus eigener Tasche zahlen.
Sobald ein Pflegegrad (1–5) vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen.
Möglich wird das zum Beispiel durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen – etwa für Unterstützung im Haushalt oder im Alltag.
Diese Möglichkeiten der Kombination kennen viele Familien schlicht nicht, sodass Ansprüche ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation an, zeigen auf, welche Wege für Sie passen, und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: Vorschuss leisten, Papiere wälzen, finanziell in Vorleistung gehen.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 öffnet sich die Tür zur Unterstützung im Alltag.
Genauer gesagt:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung einzusetzen.
Viele Familien im Rhein-Erft-Kreis wissen kaum, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen und wie sich diese sinnvoll verbinden lassen.
Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag landet.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was den Alltag einer Familie erkennbar leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Wohnung putzen, Wäsche waschen und den Haushalt am Laufen halten
- Einkäufe erledigen, Besorgungen machen und organisatorische Dinge regeln
- zu Arztterminen oder anderen Terminen begleiten
- beim Tagesablauf, bei Struktur und Orientierung helfen
- pflegende Angehörige spürbar entlasten

Je nach Situation gehören auch Alltagsbegleitung und Betreuung dazu – sei es bei Demenz, bei körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Wie viel und welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lebenslage.

Häufig sind es gerade die kleinen Dinge des Tages, die am meisten Kraft rauben – morgens die Küche, abends die Wäscheberge. Genau dort setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe legen wir Ihnen von den Schultern.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen bereits automatisch bereit, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.
Trotzdem braucht es oft Abstimmungen mit der Pflegekasse, Formulare, die ausgefüllt werden müssen, und Details, die zu klären sind – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen.
All das erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Ihre Familie heißt das: kein Formularstapel auf dem Küchentisch, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit, was als Nächstes zu tun ist.
Sie erzählen uns, wie es bei Ihnen in Pulheim aussieht – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung ankommt.

Wie schnell kann eine Haushaltshilfe im Alltag starten?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Kennen wir Ihre Situation, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf den Alltag Ihrer Familie und den vorliegenden Pflegegrad.
Oft geht es schneller, als man vermutet.
Lange Wartelisten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
So zieht spürbare Entlastung zügig in Ihren Alltag ein.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person einmal nicht da sein kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause nötig ist.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Pulheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet die Tür zum Anspruch.
Doch die Tür allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Was zählt, ist, dass Unterstützung wirklich ankommt.

Genau diesen Weg gehen wir für Sie.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie selbst tätig werden müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Pulheim – Ihr Anbieter vor Ort

Pulheim gehört zum Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Erft-Kreis aktiv und begleitet Familien in Pulheim mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Pulheim entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Die Familie erlebt die Unterstützung dort, wo ihr Alltag tatsächlich stattfindet – ob zu Hause, auf dem Weg zur Kita oder Schule in Pulheim oder bei Terminen unterwegs. Je nach Leistung kommt eine feste Bezugsperson vorbei, die sich in den Tagesablauf einfügt, statt ihn zu stören. So bleibt Verlässlichkeit erhalten, während sich die Aufgaben im Haushalt und im Alltag Schritt für Schritt entlasten lassen. Abgestimmt wird alles eng mit der Familie, damit die Hilfe wirklich zum eigenen Rhythmus passt.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem die Familie einfach von ihrem Alltag im Rhein-Erft-Kreis erzählt. Aus diesen Informationen entsteht ein Plan, der zur Situation passt – Formulare, Anträge bei der Pflegekasse und die gesamte Organisation übernehmen wir. So kann sich die Familie darauf konzentrieren, wieder etwas Luft zu bekommen, während im Hintergrund alles Nötige erledigt wird.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Pulheim

Die Haushaltshilfe in Pulheim läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Erft-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Pulheim aus sind wir im Rhein-Erft-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Pulheim

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Pulheim?

In Pulheim läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Pulheim verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Pulheim kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

Barrierefreiheit
Schriftgröße