Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzierst du zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll genutzt.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Kehl passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.