Morgens der Haushalt, mittags die Pflege, abends kaum noch Kraft – so sieht der Alltag vieler Familien in Lage aus. Für sie fällt in der Regel kein Eigenanteil an.
Ist ein Pflegegrad (1–5) festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und ähnliche Entlastungsleistungen. Dafür gibt es mehrere Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege: dadurch bis zu 3.539 € jährlich
Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten kennen viele Familien gar nicht, deshalb bleibt oft Geld liegen, das ihnen eigentlich zusteht.
Wir schauen uns Ihre Situation an, finden die passende Lösung und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung für Sie.