Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht – wie ein kleiner fester Anker in der Woche. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) dagegen springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um einfach mal durchzuatmen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, gültig fürs laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll genutzt. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Heilbronn sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.