Für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht.
Damit finanzierst du zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigern.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Mosbach am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei dir ankommt.