Du fragst dich, welche Leistung wofür gedacht ist? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder weil sie einmal durchatmen muss. Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Berlin-Pankow sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in deinem Alltag ankommt.