Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit finanzierst du etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Marl sinnvoll ist. Und wir sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.