Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Zug, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Bleibt zudem die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Bad Bergzabern sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.