Wie hoch fällt der Eigenanteil aus, wenn die Pflegekasse die Kosten trägt? Für Familien in Oer-Erkenschwick bleibt dieser in aller Regel bei null.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, kommt die Pflegekasse für die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen auf. Dafür stehen verschiedene Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können
Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Unterstützung im Haushalt oder im Alltag.
Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, sodass ein Teil der Ansprüche ungenutzt bleibt. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, welche Optionen zu Ihnen passen, und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So entsteht für Sie: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.