Zwei Begriffe, ein Ziel – aber wo liegt der Unterschied? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Auszeit.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht abgerufen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Hanau sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.