Wofür ist eigentlich was gedacht? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, laufende Unterstützung im Alltag gemacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, bleiben in der Praxis aber häufig ungenutzt.
Wir erklären dir verständlich, was für eure Situation in Troisdorf am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich im Alltag ankommt.