Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in JülichEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Pflegegrad bedeutet: Sie müssen das nicht alleine stemmen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Halt im Alltag, den Ihre Familie wirklich spürt Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen stabil wirkt, zehrt innerlich an den Kräften Ihrer Familie.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles bleibt weiterhin an Ihnen selbst hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihrer Familie im Alltag echten Halt geben können.

Trotzdem greifen viele Familien in Jülich nie auf diese Stütze zurück und bleiben in der Belastung gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen

Ihre Familie dreht sich nur noch um Organisation.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und genau deshalb bleibt alles beim Alten.

Ab hier wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Last.
Ihre Familie gewinnt wieder Luft zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie findet wieder Freiraum im Alltag
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse läuft unsichtbar für Sie
  • Termine und Organisation nehmen ihren Druck
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne, dass Sie daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Ihre Familie kann ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Viele Familien in Jülich lassen diese Leistungen ungenutzt — obwohl sie ihnen monatlich zustehen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihrer Familie ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, bei Urlaub oder Auszeiten
    und für zusätzlichen Halt im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu dem, was Ihre Familie gerade braucht.
Bietet spürbare Stütze — wird aber oft nicht vollständig genutzt.

Ihre Familie trägt das alles.
Doch zu welchem Preis?

Genau hier beginnt echter Halt.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles allein an Ihnen hängen.

Wir übernehmen, was im Alltag Ihrer Familie liegen bleibt.
Damit die Last nicht mehr auf Ihnen allein ruht.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihrer Familie ab, was Kraft kostet.

Ihre Familie steht nicht mehr allein in der Verantwortung.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und spürbar für Ihre Familie.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzt, Therapie, Organisation —
wir begleiten Ihre Familie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Halt für Ihre Familie bestehen bleibt, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag Ihrer Familie in Jülich spürbar tragen.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Familie.

Von der ersten Anfrage zu spürbarem Halt im Alltag

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und sobald Sie uns schreiben, melden wir uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob Ihre Familie bereits einen Pflegegrad hat oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge oder Voraussetzungen kämpfen.
Das übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir kümmern uns im Hintergrund um alles

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Ihre Familie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die Ihre Familie wirklich trägt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag Ihrer Familie spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Ihre Familie erwartet.

Weil Halt im Alltag kein Zufall sein sollte.

Unterstützung im Alltag gibt es reichlich.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass Ihre Familie es wirklich spürt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Halt, der im Alltag Ihrer Familie ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Ihre Familie es wirklich merkt:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihrer Familie Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag Ihrer Familie auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell auf Ihre Familie abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Was Ihre Familie braucht, bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die Familien wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus der gelebten Erfahrung im Alltag.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in allen 16 Bundesländern, auch für Familien in Jülich im Kreis Düren.

Wir kommen zu Ihrer Familie nach Hause –
dorthin, wo Halt gebraucht wird.

Strukturen, die Ihre Familie im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn einmal etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es für Ihre Familie weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren einen Pflegegrad.

Doch im Alltag hat sich nichts verändert.
Ich habe einfach weiter funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, welcher Halt uns wirklich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Für Familien in Jülich entstehen dabei in aller Regel keine eigenen Kosten.
Wurde ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen.
Möglich wird das unter anderem durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € jährlich ergeben können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, sodass Ansprüche häufig ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: Vorschüsse leisten, Formulare wälzen oder finanziell in Vorleistung gehen.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer aufgeschlüsselt heißt das:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht abgerufener Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Darüber hinaus können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Viele Familien im Kreis Düren wissen gar nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sich diese am besten nutzen lassen.
Diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab und achten darauf, dass die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe konkret?

Im Kern alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche waschen und die allgemeine Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Aufgaben
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und einem geordneten Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Bedarf sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Ihrer Lebenssituation, dem vorliegenden Pflegegrad und Ihrem persönlichen Alltag.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Dinge, die am meisten Energie kosten – dort setzen wir gezielt an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil übernehmen wir für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Papierstapel, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unsicherheit über die nächsten Schritte.
Sie schildern uns, wie es bei Ihnen aussieht – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung in Jülich bei Ihnen ankommt.

Wie zügig kann eine Haushaltshilfe starten?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Pflegegrad und Ihre Bedürfnisse.
Häufig geht es schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht dazu.
So erhalten Sie Unterstützung, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit können Sie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Anspruch bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Jülich sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet für Ihre Familie einen Anspruch.
Doch Anspruch allein verändert den Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung bei Ihrer Familie tatsächlich ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Ihre Familie sich selbst darum kümmern muss.

Jetzt starten und Ihrer Familie in Jülich verlässlichen Halt im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Jülich – Ihr Anbieter vor Ort

Jülich gehört zum Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Düren aktiv und begleitet Familien in Jülich mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Jülich entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Jülich richtet sich die Begleitung im Alltag ganz nach dem, was gerade gebraucht wird. Je nach Leistung findet der Einsatz direkt zu Hause statt, aber auch eine Abstimmung rund um Schule oder Kita ist möglich, wenn es die Situation erfordert. Dabei begleitet eine feste Bezugsperson die Familie, sodass Vertrauen wachsen kann und die Absprachen unkompliziert bleiben.

Familien aus Jülich und dem Kreis Düren können den Einstieg über ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch beginnen. Darin besprechen wir gemeinsam, wie die aktuelle Situation aussieht und welche Unterstützung sinnvoll wäre. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung und die weitere Organisation, damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Jülich

Die Haushaltshilfe in Jülich läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Kreis Düren, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Jülich aus sind wir im Kreis Düren und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Jülich

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Jülich?

In Jülich läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Jülich verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Jülich kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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