Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, sobald die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Achim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.