Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Zug, wenn die pflegende Person einmal nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht bis zum letzten Cent genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Rottweil sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich spürbar wird.