Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, die sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lassen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder weil einfach eine Pause nötig ist. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll genutzt. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Lage in Saarlouis Sinn ergibt, und begleiten Sie dabei, bis die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.