Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzierbar sind etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell sind es 131 € im Monat, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Worms sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.