Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.