Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Neustadt an der AischEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Pflegegrad bedeutet: Sie müssen das nicht alleine stemmen.

Einen Anspruch zu haben ist der erste Schritt. Ihn im Alltag zu spüren, ist der zweite.

Genau hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns darum, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gelingt, verlangt innen jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles landet am Ende wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Familien im Alltag echten Halt geben können.

Und dennoch bleibt diese Stütze für viele Familien ungenutzt, während der Alltag sich immer schwerer anfühlt.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört nicht mehr Ihnen

Jede Stunde dreht sich um Planung und Absprachen.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, nur genutzt wird sie selten

Und solange das so bleibt, ändert sich am Alltag nichts.

Von hier aus wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder mehr Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine und Abläufe verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert auch ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Nutzbar ist er für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Viele Familien in Neustadt an der Aisch lassen diese monatliche Stütze bislang ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Einsetzbar ist er flexibel:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während einer Auszeit oder im Urlaub
    und ganz allgemein zur Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer Situation.
Er bringt echte Erleichterung, wird jedoch oft nur teilweise abgerufen.

Sie halten alles zusammen.
Aber wer gibt Ihnen selbst Halt?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Der Alltag muss nicht mehr allein an Ihnen hängen bleiben.

Was im Alltag sonst liegen bleibt, übernehmen wir.
So tragen Sie es nicht länger allein.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Regelmäßige Unterstützung im Alltag —
verlässlich und spürbar.

Termine belasten Sie nicht mehr wie zuvor.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir stehen an Ihrer Seite und entlasten Sie dabei.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Unterstützung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wichtige Leistungen, die Ihren Alltag in Neustadt an der Aisch merklich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Anfrage bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen greifen.

Anträge und Voraussetzungen müssen Sie nicht selbst durchkämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antragstellung, Rücksprache mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich trägt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Neustadt an der Aisch.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Halt im Alltag kein Zufall sein darf.

Angebote zur Alltagsunterstützung gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass Sie die Entlastung tatsächlich spüren.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich trägt

Nicht nur geplant. Nicht nur vorgesehen.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was allein an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell angepasst:
an Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Lage.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die den Alltag wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute vielseitig aufgestellt

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
auch im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, dort, wo Sie Halt brauchen.

Strukturen, die im Alltag Stabilität geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernahm, wurde mir bewusst, welcher Halt uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen – für Familien in Neustadt an der Aisch bleibt in aller Regel kein eigener Beitrag übrig.

Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

Weil diese Kombinationen wenig bekannt sind, bleiben viele Ansprüche ungenutzt. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So entstehen weder ein Vorschuss noch aufwendiger Papierkram noch eine finanzielle Belastung für Sie.

Von welchem Pflegegrad an ist eine Haushaltshilfe möglich?

Schon mit Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf Unterstützung im Alltag.

Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- in Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.539 € im Jahr

Darüber hinaus können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.

Vielen Familien im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim ist nicht durchgehend klar, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen. Diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.

Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen Terminen im Alltag
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und dem Tagesablauf
- Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung dazu – sei es bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Alltag mit Kindern.

Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Unterstützung richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und Lebenssituation. Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Kraft kosten – genau da setzen wir an.

Wer stellt den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Schritt übernehmen wir für Sie.

Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, steht Ihnen ein Teil der Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, bereits automatisch zu. Trotzdem sind oft Rückfragen mit der Pflegekasse nötig, Formulare müssen ausgefüllt oder Einzelheiten geklärt werden – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund. Für Sie bedeutet das: kein Formular-Wirrwarr, kein Nachtelefonieren, keine Unsicherheit über die nächsten Schritte. Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Neustadt an der Aisch ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis eine passende Unterstützung steht.

Sobald wir Ihre Situation kennen, organisieren wir die Hilfe abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad – oft geht das schneller, als man zunächst annimmt. Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe gibt es bei uns nicht.

So erhalten Sie zeitnah eine Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden können.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch.
Doch allein verändert dieser Anspruch Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung Sie tatsächlich erreicht.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Neustadt an der Aisch – Ihr Anbieter vor Ort

Neustadt an der Aisch gehört zum Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim aktiv und begleitet Familien in Neustadt an der Aisch mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Neustadt an der Aisch entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wenn der Alltag in Neustadt an der Aisch von Pflege und Betreuung geprägt ist, findet die Unterstützung genau dort statt, wo sie gebraucht wird – zuhause, und je nach Leistung auch begleitend zu Terminen außerhalb. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben, sodass Vertrauen wachsen kann und sich niemand immer wieder neu erklären muss. Ablauf und Umfang der Unterstützung stimmen wir dabei eng mit Ihnen und Ihrer Familie ab, damit sie wirklich zum Alltag passt.

Für Familien im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim beginnt der Einstieg mit einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die aktuelle Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der zuständigen Kasse sowie die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So bleibt für Sie nur, uns von Ihrem Alltag zu erzählen – den Rest regeln wir.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Neustadt an der Aisch

Die Haushaltshilfe in Neustadt an der Aisch läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Neustadt an der Aisch

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Neustadt an der Aisch?

In Neustadt an der Aisch läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Neustadt an der Aisch verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Neustadt an der Aisch kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

Barrierefreiheit
Schriftgröße