Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person mal ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Familie in Geestland sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.