Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich unter anderem Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt hingegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht verfügbar ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder wegen einer wohlverdienten Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander verknüpfen, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Emsdetten am sinnvollsten ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.