Wer trägt eigentlich die Kosten, wenn Familien in Feuchtwangen Unterstützung im Haushalt brauchen? In den meisten Fällen bleibt für Sie finanziell nichts übrig, das Sie selbst tragen müssen.
Wurde ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt, springt die Pflegekasse ein und trägt die Kosten für Haushaltshilfe sowie weitere Entlastungsangebote.
Dafür gibt es unter anderem folgende Wege:
- der monatliche Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 €
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Jahresbetrag auf bis zu 3.539 € erhöhen kann
Außerdem lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Diese Kombinationen sind vielen gar nicht bekannt, sodass Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung – ohne Vorschuss, ohne Papierkram, ohne finanzielles Risiko für Sie.