Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause nötig ist. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Gerne erklären wir Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Nordenham am meisten Sinn ergibt, und begleiten Sie, damit die Unterstützung im Alltag ankommt.