Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in der Stadt Freiburg im Breisgau sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.