Was ist da eigentlich der Unterschied? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Dieser Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in der Stadt Passau sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.