Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Werne sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.