Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Hilfe im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person mal ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder wenn sie einfach eine Pause braucht.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht gebraucht, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beides lässt sich kombinieren, wird aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen, was für Ihre Situation in Schwandorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.