Für was ist was gedacht?
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung da. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – Krankheit, Urlaub oder einfach eine Pause. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, steigt der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich.
Beide Leistungen kann man gut kombinieren – in der Praxis wird das aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen einfach und klar, was für Ihre Lage in Marktoberdorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.