Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Solingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.