Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die fortlaufende, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Auszeit.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in Menden passt, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.