Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Anspruch bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Bad Nauheim sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.