Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KaarstEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihre Familie in Kaarst nicht allein da.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Genau hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihrer Familie ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung für Familien in Kaarst, die spürbar wird Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Papierkram
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft.
Aber leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen rund wirkt, verlangt Ihnen jeden Tag Kraft ab.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Familien im Alltag echte Erleichterung verschaffen können.

Trotzdem greifen viele Familien nie auf diese Unterstützung zurück und bleiben im selben Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört nicht mehr Ihrer Familie

Organisation bestimmt jeden Ablauf.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Zeit übrig.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Deshalb bleibt die Situation Tag für Tag gleich.

Ab hier wird vieles leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Ihre Familie gewinnt wieder Raum zum Atmen.

Schnell. Einfach. Ohne Formularflut.Schnell.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie bekommt wieder Freiraum im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine und Abläufe nehmen ihren Druck
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Ihre Familie sich darum kümmern muss
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag zur Verfügung. Familien in Kaarst können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Familie.

Viele Familien lassen diese Leistungen ungenutzt liegen — dabei stehen sie ihnen monatlich zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Familien ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Ihre Familie kann ihn flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, bei Urlaub oder kurzen Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zur Situation Ihrer Familie.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Ihre Familie meistert das alles.
Doch was kostet das auf Dauer?

Genau hier beginnt echte Entlastung für Familien in Kaarst.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
im Team abgestimmt, verlässlich organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Ihre Familie muss nicht länger alles allein tragen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Ihre Familie sie nicht mehr allein schultern muss.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihrer Familie ab, was Kraft kostet.

Ihre Familie trägt die Verantwortung nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzt, Therapie, Organisation —
wir begleiten Ihre Familie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Versorgung Ihrer Familie weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag Ihrer Familie in Kaarst spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Familie.

Vom ersten Kontakt bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am besten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen gemeinsam mit Ihrer Familie auf die Situation und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was Ihrer Familie zusteht – und was nicht.

03

Wir übernehmen die Abstimmung im Hintergrund

Ob Antrag, Absprache mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
unser Team sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Ihre Familie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die Ihre Familie wirklich entlastet

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so abgestimmt, dass der Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Ihre Familie erwartet.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es viele.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass Ihre Familie in Kaarst wirklich Luft bekommt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag Ihrer Familie ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier abgestimmt.

Sondern so umgesetzt, dass Ihre Familie es wirklich merkt:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihrer Familie Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Unser Team sorgt dafür, dass diese Leistungen im Alltag Ihrer Familie tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell auf Ihre Familie abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Der Bedarf Ihrer Familie bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit den Situationen, die Familien wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team kennt die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute im Einsatz in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihrer Familie nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch nach Kaarst im Rhein-Kreis Neuss.

Strukturen, die den Alltag Ihrer Familie tragen

Eingearbeitetes Team, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn einmal etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es für Ihre Familie so verlässlich weitergeht, wie es im Alltag möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren den Pflegegrad.

Im Alltag unserer Familie hat sich davon nichts geändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als das Team von Wolkenfreie Zeit alles organisiert und die Unterstützung ins Rollen gebracht hat, wurde mir klar, was unserer Familie wirklich zusteht und wie viel Entlastung möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
Meine Tochter hat dadurch jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag als Familie spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse zahlt?

Morgens der Haushalt, nachmittags die Pflege, abends kaum noch Kraft übrig – so sieht der Alltag vieler Familien in Kaarst aus. Für sie entstehen bei einer Haushaltshilfe in der Regel keine eigenen Kosten.

Wer einen Pflegegrad (1–5) hat, bekommt die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Dafür gibt es mehrere Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege: dann bis zu 3.539 € jährlich möglich

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten kennen viele Familien schlicht nicht, deshalb bleibt oft Geld ungenutzt liegen.

Wir schauen uns Ihre Lage genau an, finden die passende Lösung und kümmern uns um alles Weitere. Kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung für Sie.

Ab welchem Pflegegrad kann ich Haushaltshilfe beantragen?

Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen Unterstützung im Alltag zu. Konkret heißt das:
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, dann bis zu 3.539 € jährlich

Dazu kommt: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können für Alltagsunterstützung genutzt werden. Vielen Haushalten im Rhein-Kreis Neuss ist gar nicht klar, wie viel ihnen eigentlich zusteht.

Deshalb übernehmen wir diese Prüfung. So kommt die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen zu Hause an – nicht nur auf dem Papier.

Welche Tätigkeiten deckt eine Haushaltshilfe ab?

Am Montag der Wocheneinkauf, am Mittwoch die Wäscheberge, am Freitag der Arzttermin – der Alltag bringt viele kleine Aufgaben mit sich. Genau hier hilft eine Haushaltshilfe. Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Botengänge und organisatorische Dinge
- Begleitung zu Terminen, etwa beim Arzt
- Halt und Struktur im Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Bei Bedarf ist auch Betreuung oder Alltagsbegleitung möglich, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern. Es gibt keinen starren Leistungskatalog. Was Sie wirklich brauchen, entscheidet über den Umfang – abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Oft sind es die kleinen Dinge, die den meisten Alltag kosten. Genau dort setzen wir an.

Wer übernimmt die Antragstellung bei der Pflegekasse?

Diesen Teil nehmen wir Ihnen ab. Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt.

Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare oder Rückfragen – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen. Diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie.

Für Sie heißt das: kein Formular-Stress, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit. Sie schildern uns Ihre Situation in Kaarst – wir sorgen dafür, dass die Hilfe bei Ihnen ankommt.

Wie schnell lässt sich eine Haushaltshilfe organisieren?

Meist dauert es nur wenige Tage. Sobald wir Ihre Situation kennen, finden wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.

Oft geht es schneller als gedacht. Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht. Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Was unterscheidet den Entlastungsbetrag von der Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder einfach zur Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird. Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, sind bis zu 3.539 € jährlich möglich.

Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber selten voll genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Kaarst sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet Anspruch.
Doch allein verändert er den Alltag Ihrer Familie noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung bei Ihrer Familie tatsächlich ankommt.

Genau darum kümmert sich unser Team.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Ihre Familie sich selbst darum kümmern muss.

Jetzt starten und Entlastung im Alltag Ihrer Familie sichern

Haushaltshilfe in Kaarst – Ihr Anbieter vor Ort

Kaarst gehört zum Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Kreis Neuss aktiv und begleitet Familien in Kaarst mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Kaarst entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Morgens zur Schule, mittags nach Hause, nachmittags ein Arzttermin – der Alltag in Kaarst verlangt Familien viel ab. Unsere Unterstützung setzt genau dort an, wo sie gebraucht wird: zu Hause, bei Bedarf auch in Abstimmung mit Kita oder Schule. Eine feste Bezugsperson begleitet Sie dabei, damit sich niemand jedes Mal neu erklären muss. Alles wird eng mit der Familie abgesprochen, damit die Hilfe wirklich zum Alltag passt.

Der erste Schritt ist ein kostenloses und unverbindliches Gespräch. Darin hören wir zu, was Ihre Familie in Kaarst konkret braucht. Anschließend übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Haushaltshilfe. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir bringen die Unterstützung zu Ihnen.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Kaarst

Die Haushaltshilfe in Kaarst läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Kreis Neuss, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Kaarst aus sind wir im Rhein-Kreis Neuss und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Kaarst

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Kaarst?

In Kaarst läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Kaarst verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Kaarst kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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