Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder einfach zur Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird. Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, sind bis zu 3.539 € jährlich möglich.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber selten voll genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Kaarst sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.