Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KempenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen in Kempen ein Weg offen, den Sie nicht allein gehen müssen.

Einen Anspruch zu haben ist der erste Schritt. Ihn im Alltag tatsächlich zu fühlen, ist ein anderer.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Uns liegt daran, dass Unterstützung wirklich bei Ihnen landet.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagsunterstützung, die Sie tatsächlich spüren Abrechnung über die Pflegekasse · ohne bürokratischen Umweg
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich der Alltag schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gut aussieht, verlangt Ihnen innerlich täglich etwas ab.


Der Alltag läuft weiter.

Doch ein großer Teil bleibt am Ende bei Ihnen liegen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag Schritt für Schritt deutlich erleichtern können.

Und dennoch verzichten viele Menschen in Kempen genau auf diese Unterstützung und bleiben auf demselben Weg stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt nicht mehr Ihrem eigenen Rhythmus

Jede Stunde wird von Planung bestimmt.
Für Sie selbst bleibt am Wegesrand kaum noch etwas übrig.

Hilfe wäre erreichbar, sie wird nur nicht abgerufen

Und genau deshalb verändert sich nichts.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Unkompliziert. Ohne Aktenberge.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne Aktenberge.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft zum Atmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft im Hintergrund
  • Termine belasten Sie nicht mehr wie bisher
  • Der Haushalt geht seinen Weg ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, erhält monatlich den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Dieser lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele Menschen in Kempen lassen diesen Betrag ungenutzt liegen — obwohl er ihnen monatlich zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder anstehenden Terminen, während einer Reise oder Auszeit
    und für zusätzliche Unterstützung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lebenslage.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt.

Sie bewältigen all das.
Doch was kostet Sie dieser Weg wirklich?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
gut organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Der Weg muss nicht länger allein von Ihnen getragen werden.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag zurückbleiben.
Damit Sie nicht mehr allein damit unterwegs sind.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege durch Kempen —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren bedrängenden Charakter.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir gehen den Weg mit und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weitergeht, auch wenn Sie einmal selbst ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick:

Bei Pflegegrad 1 bis 5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Kempen deutlich leichter machen.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Aktenberge, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unmittelbar – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären den möglichen nächsten Schritt.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg gehen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Im Hintergrund regeln wir die Details

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Kempen.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass sich Ihr Alltag Schritt für Schritt leichter anfühlt.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufall bleiben sollte.

Alltagsunterstützung gibt es an vielen Stellen.
Doch nur wenige Wege führen wirklich dorthin, wo Sie es spürbar merken.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es wirklich wahrnehmen:
weniger Druck, mehr Raum, weniger, was an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir begleiten den Weg, damit diese Leistungen im Alltag tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf gibt die Richtung vor.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die entscheidenden Schritte –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Erfahrung.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs, auch im Kreis Viersen.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dort, wo die Entlastung tatsächlich gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, welcher Weg uns eigentlich offenstand und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Kempen.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert den Alltag ganz erheblich.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlt man für eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse einspringt?

Der Wäscheberg wächst, der Kühlschrank ist leer – und trotzdem müssen Familien in Kempen dafür meist nichts aus eigener Tasche bezahlen.
Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt Haushaltshilfe und weitere Entlastung von der Pflegekasse finanziert.
Dafür stehen mehrere Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, die auf bis zu 3.539 € im Jahr anwachsen kann

Außerdem lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen zweckentfremden – zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt.
Diese Spielräume kennen die wenigsten, und so bleibt bares Geld oft ungenutzt liegen.
Wir schauen uns Ihre Lage genau an, finden die passenden Bausteine und kümmern uns um den gesamten Antragsweg.
Heißt für Sie ganz konkret: kein Geld vorstrecken, kein Papierstapel, keine böse Überraschung.

Braucht man einen bestimmten Pflegegrad für die Haushaltshilfe?

Schon der niedrigste Pflegegrad öffnet die Tür zu Unterstützung im Alltag.
Genauer gesagt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des folgenden Jahres
- mit Pflegegrad 2 oder höher: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, macht zusammen bis zu 3.539 € jährlich

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Alltagsunterstützung umzuwidmen.
Gerade im Kreis Viersen wissen viele Haushalte kaum, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese sinnvoll zusammenführen.
Diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Hilfe wirklich bei Ihnen zu Hause landet.

Was genau macht eine Haushaltshilfe bei uns zu Hause?

Im Kern alles, was den Tag leichter macht.
Dazu zählen etwa:
- Staubwischen, Wäsche waschen und der ganz normale Haushaltstrott
- Einkaufen, Botengänge und kleine organisatorische Dinge
- Begleitung zum Arzt oder zu anderen wichtigen Terminen
- Halt geben bei Tagesstruktur und Orientierung
- eine Verschnaufpause für pflegende Angehörige

Je nachdem, was gebraucht wird, kommen auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – bei Demenz, bei körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Eine starre Leistungsliste gibt es dabei nicht: Der Bedarf bestimmt die Hilfe, nicht umgekehrt, immer passend zu Pflegegrad und Lebenssituation.

Meist sind es die unscheinbaren Aufgaben zwischendurch, die am meisten Energie ziehen – dort setzen wir an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil übernehmen wir komplett.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen bereits fest, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist.
Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, ausgefüllte Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen.
Genau diese Aufgaben laufen bei uns im Hintergrund.
Für Sie heißt das: kein Formularstapel auf dem Küchentisch, kein Telefonieren in der Warteschleife, keine Ungewissheit.
Sie erzählen uns, wie es bei Ihnen aussieht – wir sorgen dafür, dass die Hilfe in Kempen ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe da ist?

Meist nur wenige Tage.
Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, finden wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Pflegegrad und Tagesablauf.
Häufig geht es zügiger, als man vermutet.
Lange Wartelisten oder verzwickte Abläufe gibt es bei uns nicht.
Stattdessen bekommen Sie Hilfe, die im Alltag sofort spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Hilfe im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsunterstützung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und darf bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal nicht kann – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gehört zum jeweiligen Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgereizt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Kempen Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag landet.

Ein Pflegegrad bedeutet zunächst nur einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Weg noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung am Ende wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau diesen Weg begleiten wir.
Ohne Aktenberge. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Kempen – Ihr Anbieter vor Ort

Kempen gehört zum Kreis Viersen in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Viersen aktiv und begleitet Familien in Kempen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Kempen entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Morgens die Kinder zur Schule bringen, mittags noch schnell einkaufen, abends Wäsche sortieren – der Alltag in Kempen hält selten an. Unsere Haushaltshilfen kommen dorthin, wo Sie sie brauchen: direkt nach Hause, zur Kita oder zur Schule, je nachdem, was gerade zählt. Eine feste Bezugsperson begleitet den Alltag, damit Vertrauen wachsen kann statt ständig wechselnder Gesichter. Alles wird eng mit der Familie abgesprochen, damit die Hilfe wirklich zum Tagesrhythmus passt.

Der erste Schritt ist ein Gespräch, nicht ein Formular. Familien aus Kempen und dem Kreis Viersen können sich unverbindlich und kostenlos mit uns austauschen, ganz ohne Verpflichtung. Danach übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Unterstützung im Hintergrund. So bleibt bei Ihnen Zeit für das, was wirklich zählt – der Papierkram liegt bei uns.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Kempen

Die Haushaltshilfe in Kempen läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Kreis Viersen, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Kempen aus sind wir im Kreis Viersen und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Kempen

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Kempen?

In Kempen läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Kempen verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Kempen kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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